Die chemischen Inhaltsstoffe von Batterien können bei nicht sachgemäßer Lagerung und Entsorgung Umwelt und Gesundheit schädigen. Gesundheits- und umweltschädigende Auswirkungen können nur über eine vom sonstigen Hausmüll getrennte Sammlung und Verwertung vermieden werden. Batterien können auch wiederverwertbare Rohstoffe enthalten. Daher dürfen sie nicht über den normalen Hausmüll entsorgt werden.
Sie sind als Endnutzer gesetzlich verpflichtet, gebrauchte Altbatterien (wiederaufladbar und nicht wiederaufladbar) zurückzugeben bzw. ordnungsgemäß zu entsorgen.
Dazu können Sie Ihre gebrauchten Altbatterien bei den öffentlichen Sammelstellen in Ihrer Gemeinde oder in Verkaufsstellen (bei einem Versender können Sie am Versandlager zurückgeben) unentgeltich abgeben. Die Abgabe in Verkaufsstellen ist dabei auf für Endnutzer für die Entsorgung übliche Mengen sowie solche Altbatterien beschränkt, die der Vertreiber als Neubatterien in seinem Sortiment führt oder geführt hat.
Auf schadstoffhaltigen Batterien finden Sie die chemischen Symbole Cd für Cadmium, Hg für Quecksilber und Pb für Blei. Batterien sind durch dieses Zeichen, welches bedeutet, dass sie nicht über den Hausmüll entsorgt werden dürfen, gekennzeichnet: